Selbstbestimmung in der Fortpflanzung?
Seminar zum Spannungsfeld von medizinischer Machbarkeit, Ethik und RechtIm Zentrum der Diskussion über Fragen der Fortpflanzung steht im liberalen Rechtsstaat der Begriff der reproduktiven Selbstbestimmung: Jede Person hat grundsätzlich das Recht, selbst darüber zu entscheiden, ob, wann, wie viele und mit wem sie Kinder haben möchte. Interessen des Staates und von Drittpersonen können jedoch der reproduktiven Selbstbestimmung entgegenstehen. Wo liegen ihre Grenzen? Wie weit und gestützt auf welche Gründe darf sie eingeschränkt werden? Beim Zugang zu Verhütungsmitteln und zur Abtreibung stellt sich die Frage ebenso wie beim Zugang zu medizinischer Unterstützung der Fortpflanzung (In-vitro-Fertilisation, Samenspende, Eizellspende), zu diagnostischen Verfahren (Präimplantationsdiagnostik) oder zur direkten Einflussnahme auf die genetische Ausstattung des werdenden Kindes (Embryonenselektion, Eingriffe in die Keimbahn, Designerbabys).
Die Teilnehmenden des Seminars sind gebeten, zur Vorbereitung auf die Sitzungen Auszüge aus den besprochenen Texten zu lesen.