Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Kursanmeldung zur Anwendung.
Gültigkeit: ab Februar 2022
1 - Anmeldung | Gutscheine
Unsere Kurse stehen Ihnen offen, wenn Sie das 16. Altersjahr erreicht haben. Für die SeniorenUni liegt das Mindestalter bei 58 Jahren. Melden Sie sich für einen unserer Kurse an, verpflichten Sie sich zur Bezahlung der Kursgebühr. Ihre Anmeldung wird nach Eingangsdatum berücksichtigt. Melden Sie sich für einen Kurs an, der bereits begonnen hat, wird Ihre Anmeldung bis zwei Wochen nach Kursbeginn berücksichtigt, sofern noch Plätze frei sind. Falls Sie mit Gutscheinen bezahlen wollen, schicken Sie diese bitte zusammen mit Ihrer Anmeldung ein. Nachträglich eingesandte Gutscheine können nicht mehr verrechnet werden.
2 - Bestätigung der Anmeldung | Durchführung des Kurses
Wir bestätigen Ihnen Ihre Kursanmeldung schriftlich, zeitgleich mit der Bestätigung darüber, dass Ihr Kurs durchgeführt wird. Durchgeführt wird Ihr Kurs, wenn er seine Mindestteilnehmerzahl erreicht hat. Erreicht ein Kurs das Teilnehmerminimum nicht, behalten wir uns das Recht vor, den Kurs abzusagen. Sie erfahren dies schriftlich von uns. Haben Sie bis fünf Tage vor Kursbeginn noch keine schriftliche Nachricht von uns erhalten, bitten wir Sie, direkt bei der Geschäftsstelle nachzufragen.
3 - Abmeldungen
Können Sie an einem gebuchten Kurs nicht teilnehmen, müssen Sie sich schriftlich beim Sekretariat der Geschäftsstelle bis eine Woche (7 Kalendertage) vor Kursbeginn abmelden; als Eingangsdatum gilt das Empfangsdatum Ihres Schreibens in unserer Geschäftsstelle. In diesem Fall bezahlen Sie eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00. Bei späteren Abmeldungen müssen Sie die vollen Kursgebühren bezahlen. Abmeldungen bei der Kursleitung oder Nichtbezahlen des Kursgeldes können wir nicht als Abmeldung akzeptieren.
4 - Kurswechsel bei den Sprachkursen
Innerhalb der beiden ersten Wochen eines Semesters können Sie ohne Kostenfolge in ein anderes Niveau der gleichen Sprache wechseln.
5 - Gruppengrösse und Kursdauer bei den Sprachkursen
Unsere Sprachkurse werden ab 5 bis 12 Teilnehmer*innen durchgeführt. Die Dauer der Kurslektionen richtet sich nach der Gruppengrösse:
75 Minuten bei 5–7 Teilnehmer*innen
90 Minuten bei 8–12 Teilnehmer*innen
Hat ein Sprachkurs bei Kursstart 3–4 Teilnehmer*innen, kann der Kurs in den ersten zwei Kurswochen mit einer Kursdauer von 60 Minuten starten. Kommen keine weiteren Teilnehmer*innen hinzu, erhalten Sie eine Kleinstgruppenofferte.
6 - Kurspreis | Versäumte Lektionen
Unsere Kurspreise sind im Kursprogramm bei jedem einzelnen Kurs angegeben. Versäumte Kursstunden berechtigen Sie nicht zu einem Kursgeldabzug. Sie können die versäumten Stunden auch nicht nachholen.
7 - Rechnung | Zahlungsfrist
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage; ausgenommen sind die Sprachen-lernen-Kurse mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen. Für die Begleichung der Rechnung ist der beiliegende Einzahlungsschein zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass bei einem Zahlungsverzug im Falle einer 2. Mahnung, eine Mahngebühr von CHF 30.- anfällt.
8 - Kursgeldreduktion
Wenn Sie studieren, eine berufliche Grundbildung durchlaufen oder eine KulturLegi von der Caritas besitzen, können Sie auf alle Kurse 15% Kursgeldreduktion beantragen. Für ausgewählte Kurse ist mit der KulturLegi eine Ermässigung bis zu 50% möglich. Für die Grundbildungskurse beträgt die mögliche Ermässigung bis zu 50%. Legen Sie Ihrer Kursanmeldung einen schriftlichen Antrag und eine Kopie Ihres entsprechenden Ausweises bei. Und denken Sie daran, dass Sie dies jedes Semester tun müssen. Nachträglich eingehende Anträge auf Kursgeldreduktion können wir leider nicht berücksichtigen.
9 - Kursausweis
Bitte trennen Sie Ihren Kursausweis aus dem Rechnungsformular heraus und legen Sie ihn der Türkontrolle oder der Kursleitung auf Verlangen vor. Bei den Sprachkursen gilt die Kursbestätigung als Kursausweis. Der Kursausweis ist persönlich und nicht übertragbar.
10 - Versicherung
Die Volkshochschule beider Basel übernimmt keine Haftung. Sie sind selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich, wenn Sie während der Kurszeit verunfallen, Wertgegenstände verlieren, bestohlen werden oder Einrichtungen beschädigen.
11 - Anerkennung als berufliche Weiterbildung
Sie können sich Volkshochschulkurse als Weiterbildung anrechnen lassen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Kursbestätigung aus.
12 - Vertragspartnerschaft
Vertragspartner*in der Volkshochschule sind Sie als Privatperson. Das gilt, auch wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen den Kurs bezahlt.