Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Kursanmeldung zur Anwendung.
Gültigkeit: ab September 2017
§1 - Anmeldung, Gutscheine Unsere Kurse stehen Ihnen offen, wenn Sie das 16. Altersjahr erreicht haben. Für die SeniorenUni liegt das Mindestalter bei 58 Jahren. Melden Sie sich für einen unserer Kurse an, verpflichten Sie sich zur Bezahlung der Kursgebühr. Ihre Anmeldung wird nach Eingangsdatum berücksichtigt. Falls Sie mit Gutscheinen bezahlen wollen, schicken Sie diese bitte zusammen mit Ihrer Anmeldung ein. Nachträglich eingesandte Gutscheine können nicht mehr verrechnet werden.
§2 - Bestätigung der Anmeldung, Durchführung des Kurses Über Kursdurchführung bzw. Kursstart informieren wir Sie schriftlich. Durchgeführt wird Ihr Kurs, wenn er seine Mindestteilnehmerzahl erreicht hat. Erreicht ein Kurs das Teilnehmerminimum nicht, behalten wir uns das Recht vor, den Kurs abzusagen. Sie erfahren dies schriftlich von uns. Haben Sie bis fünf Tage vor Kursbeginn noch keine schriftliche Nachricht von uns erhalten, bitten wir Sie, direkt bei der Geschäftsstelle nachzufragen.
§3 - Abmeldungen Können Sie an einem gebuchten Kurs nicht teilnehmen, müssen Sie sich schriftlich beim Sekretariat der Geschäftsstelle bis eine Woche (7 Kalendertage) vor Kursbeginn abmelden; als Eingangsdatum gilt das Empfangsdatum Ihres Schreibens in unserer Geschäftsstelle. In diesem Fall bezahlen Sie eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00. Bei späteren Abmeldungen müssen Sie die vollen Kursgebühren bezahlen. Abmeldungen bei der Kursleitung oder Nichtbezahlen des Kursgeldes können wir nicht als Abmeldung akzeptieren.
§4 - Kurswechsel bei den Sprachkursen Innerhalb der beiden ersten Wochen eines Semesters können Sie ohne Kostenfolge in ein anderes Niveau derselben Sprache wechseln.
§5 - Gruppengrösse und Kursdauer bei den Sprachkursen Unsere Sprachkurse werden ab 5 bis 14 Teilnehmer/-innen durchgeführt. Die Dauer der Kurslektionen richtet sich nach der Gruppengrösse: – 75 Minuten bei 5–7 Teilnehmer/-innen – 90 Minuten bei 8–14 Teilnehmer/-innen Hat ein Sprachkurs bei Kursstart 3–4 Teilnehmer/-innen, kann der Kurs in den ersten zwei Kurswochen mit einer Kursdauer von 60 Minuten starten. Kommen keine weiteren Teilnehmer/-innen hinzu, erhalten Sie eine Kleinstgruppenofferte.
§6 - Kurspreis, versäumte Lektionen Unsere Kurspreise sind bei jedem einzelnen Kurs angegeben. Versäumte Kursstunden berechtigen Sie nicht zu einem Kursgeldabzug. Sie können die versäumten Stunden auch nicht nachholen.
§7 - Rechnung, Zahlungsfrist Ihre Zahlungsfrist beträgt 30 Tage; ausgenommen sind die Sprachen-lernen-Kurse mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen. Für die Begleichung der Rechnung ist der beiliegende Einzahlungsschein zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass bei einem Zahlungsverzug im Falle einer zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 30.00 anfällt.
§8 - Kursgeldreduktion Wenn Sie studieren, eine berufliche Grundbildung durchlaufen, keine Stelle haben oder Ergänzungsleistungen beziehen oder eine KulturLegi von der Caritas besitzen, können Sie 15% Kursgeldreduktion beantragen. Für die Grundbildungskurse beträgt die mögliche Ermässigung bis zu 50%. Legen Sie Ihrer Kursanmeldung einen schriftlichen Antrag und eine Kopie Ihres entsprechenden Ausweises bei. Und denken Sie daran, dass Sie dies jedes Semester tun müssen. Nachträglich eingehende Anträge auf Kursgeldreduktion können wir leider nicht berücksichtigen.
§9 - Kursausweis Bitte trennen Sie Ihren Kursausweis aus dem Rechnungsformular heraus und legen Sie ihn der Türkontrolle oder der Kursleitung auf Verlangen vor. Bei den Sprachkursen gilt die Kursbestätigung als Kursausweis.
§10 - Versicherung Die Volkshochschule beider Basel übernimmt keine Haftung. Sie sind selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich, wenn Sie während der Kurszeit verunfallen, Wertgegenstände verlieren, bestohlen werden oder Einrichtungen beschädigen.
§11 - Anerkennung als berufliche Weiterbildung Sie können sich Volkshochschulkurse als Weiterbildung anrechnen lassen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Kursbestätigung aus.
§12 - Vertragspartnerschaft Vertragspartner/-in der Volkshochschule sind Sie als Privatperson. Das gilt, auch wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen den Kurs bezahlt.
«Speaking, chatting, discussing with other people is probably the best way to learn a language: We often want to explain what we think about a certain topic and to get to know how others see the world. If you can express yourself, use the words you know, and respond to others, the social situation can bring out your best! Richard Cooper is up for the task to get everyone speaking and build a good group atmosphere. He will also provide short texts from English news sources so that you can develop vocabulary and expressions and prepare for the sessions in advance. So let’s start talking!»